Zertifizierung von Managementsystemen

Seit mehr als 20 Jahren gewinnt die Zertifizierung von Managementsystemen an Bedeutung, sowohl im nationalen als auch im internationalen Wettbewerb.

Bei vielen öffentlichen Auftragsvergaben wird der Nachweis eines zertifizierten QM-Systems verlangt, um überhaupt an einer Ausschreibung teilnehmen zu können. In einigen Wirtschaftsbereichen ist eine Zertifizierung des QM-Systems ein Mindeststandard, um überhaupt als Lieferant gelistet zu werden. Oft wird dabei sogar die Erfüllung branchenspezifischer QM-Standards (z. B. DIN EN 9100 für die Luftfahrt, IATF 16949 in der Automobilwirtschaft, DIN EN 15224 im Gesundheitswesen, …) gefordert.

Mit einer Zertifizierung soll Vertrauen geschaffen werden. Vertrauen beim Kunden, dem man mittels der Zertifizierung anzeigen möchte, dass die Vorgaben der Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001:2015 eingehalten werden. Der Nachweis über die Einhaltung der Qualitätsmanagement-Norm wird mittels eines Zertifikates bestätigt. Die Zertifizierung ist also eine Bewertung und eine Bestätigung der Konformität mit der Qualitätsmanagement-Norm. Diese Konformitätsbewertung wird von einer unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle, der Zertifizierungsstelle, durchgeführt.

Bei einer Zertifizierung wird nicht nur die Normenkonformität beurteilt, sondern es wird auch besonderer Wert auf ein gelebtes Qualitätsmanagement-System zur Steigerung der Effizienz und Funktionsfähigkeit des Unternehmens gelegt. Neben den Vorteilen einer Zertifizierung für ein Unternehmen, wie steigender Rechtssicherheit, Transparenz der Abläufe im Unternehmen, das Aufzeigen von Schwachstellen und somit die Schaffung der permanenten Verbesserung, schaffen Zertifikate auch Vertrauen bei Kunden, Investoren und Behörden.

Vorteile einer Zertifizierung des QM-Systems:

  • nachhaltige Qualitätssicherung
  • Aufdeckung von Schwachstellen und Verbesserungs- bzw. Einsparpotenzialen
  • höhere Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern
  • Risikominimierung
  • höhere Wirtschaftlichkeit durch Prozessverbesserung
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Imageaufwertung
  • Erfüllung von speziellen Kundenanforderungen

Gesetzlicher und nicht gesetzlicher Bereich

Man unterscheidet beim Zertifizieren den gesetzlich geregelten Bereich und den nicht gesetzlich geregelten Bereich.

Im gesetzlich geregelten Bereich werden die Akkreditierungen von Zertifizierungsstellen in bestimmten gesetzlichen Vorschriften eindeutig gefordert, so z. B. im Medizinproduktebereich.

Im gesetzlich nicht geregelten Bereich liegen in der Regel Normen oder Standards als Vorgaben für die Zertifizierung zugrunde. Die Einhaltung dieser Normen und Standards wird dann durch die Zertifizierungsstellen überprüft. Dieser Überprüfungsvorgang wird auch Audit genannt. Der Begriff kommt vom lateinischen audiere = hören. Denn bei einem Audit stellt der Auditor Fragen, um dann die Antworten zu hören.

Audits

Es gibt üblicherweise drei Arten von Audits.

Das 1st-Party-Audit, bei dem ein interner Auditor von der eigenen Organisation innerhalb der Organisation das QM-System, einen Prozess oder ein Produkt auditiert.

Das 2nd-Party-Audit, bei dem ein Auditor einer Organisation i.d.R. einen Prozess oder ein Produkt bei einem Lieferanten auditiert.

Das 3rd-Party-Audit, bei dem ein unabhängiger Auditor einer Zertifizierungsstelle das QM-System, einen Prozess oder ein Produkt des Unternehmens/der Organisation auditiert.