Akkreditierung und Akkreditierungsstelle

Unter Akkreditierung versteht man die Bestätigung der Kompetenz einer bestimmten Stelle. Bei der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen, die auch Zertifizierungsstellen genannt werden, geht es also um die Bestätigung der Kompetenz der Zertifizierungsstelle in Bezug auf die Aufgaben der Zertifizierungsstelle.

Mit der Akkreditierung soll sichergestellt werden, dass von Zertifizierungsstellen ausgestellte Zertifikate von Behörden und Geschäftspartnern anerkannt werden, ohne sie selber erneut überprüfen zu müssen. Dem Zertifikatsinhaber wird also geglaubt, dass er den zertifizierten Inhalt erfüllt. Akkreditieren kommt vom lateinischen „accredere“, was so viel bedeutet wie Glauben schenken. Eine Akkreditierung bescheinigt also ein einheitliches Qualitätsniveau der akkreditierten Zertifizierungsstellen und sichert derart das Vertrauen in diese.

Die Europäische Union hat die nationalen Regeln zur Vereinheitlichung der Akkreditierung seit 2003 erarbeitet. Im Jahr 2008 ist die EU-Verordnung 765/2008 „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung von Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten“ in Kraft getreten und hat die Schaffung nur einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle festgelegt. In Deutschland übernimmt seit 2010 die DAkkS – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH mit Hauptsitz in Berlin, diese Aufgabe. Sie ist durch den Zusammenschluss von DACH, DAP, DAtech, TGA und DKD entstanden. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Gesellschafter der GmbH sind zu jeweils einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer (Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen) und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vertretene Wirtschaft.

Um ihre hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben ausfüllen zu können, wurde die DAkkS vom Bund beliehen. Als beliehene Stelle untersteht die DAkkS der Aufsicht des Bundes. Bei ihrer hoheitlichen Akkreditierungstätigkeit wendet die DAkkS das deutsche Verwaltungsrecht an.

Homepage DAkkS | www.dakks.de

Damit auf Akkreditierungen basierende Zertifizierungen weltweite Anerkennung finden, müssen international einheitliche Akkreditierungs- und Zertifizierungsregeln gelten. Erarbeitet und koordiniert werden diese Regeln durch die IAF (International Accreditation Forum), dem Weltverband der Akkreditierungsgesellschaften für Systeme, Produkte, Service und Personal.