Um Vertrauen bei Kunden und interessierten Parteien zu erreichen und aufrechtzuerhalten, verpflichtet sich die oberste Leitung der DIQ Zert GmbH zur Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 bzw. DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für den Betrieb einer unparteilichen und unabhängigen Zertifizierungsstelle bzw. eines unparteilichen und unabhängigen Kalibrierlabors. Sie hat dafür die Strukturen innerhalb des Unternehmens etabliert.
Die DIQ Zert GmbH versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten, als selbstverständlichen Grundsatz allen Handelns. Insbesondere durch die völlige Weisungsfreiheit der Verantwortlichen in Zertifizierungsstelle bzw. Kalibrierlabor, bei der Entscheidungsfindung und durch die sichere Handhabung von etwaigen Interessenkonflikten, wird die Objektivität der Tätigkeiten sichergestellt.
Es liegt in der Verantwortung der Leitung der DIQ Zert GmbH, mögliche Risiken für Interessenskonflikte der Tätigkeiten von Zertifizierungsstelle bzw. Kalibrierlabor laufend zu identifizieren, zu analysieren, zu bewerten und zu dokumentieren.
Die DIQ Zert GmbH befasst sich nicht mit Tätigkeiten, die ihre Unabhängigkeit bei der Beurteilung oder ihre Integrität im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungsmaßnahmen beeinträchtigen könnten.
Um die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle bzw. des Kalibrierlabors nicht zu gefährden, wird kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Druck auf die DIQ Zert GmbH und ihre Mitarbeiter nicht zugelassen.
Speziell in der Zertifizierungsstelle hält sich die DIQ Zert GmbH in Bezug auf die Erbringung von Beratungsdienstleistungen der Zertifizierungsstelle, bzw. ihres Personals, die Durchführung von internen Audits sowie die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems einer anderen Zertifizierungsstelle streng an die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015.
Die DIQ Zert GmbH, als unabhängige Stelle, diskriminiert keinen Antragsteller oder Kunden. Ihre Dienstleistungen stehen ohne Ausnahme allen Antragstellern zur Verfügung, sofern die Bedingungen der jeweiligen Regelwerke durch sie erfüllt werden. Verfahren werden weder beschleunigt, noch verzögert abgewickelt.
Saarbrücken, 01.07.2022
Dr. Joachim Rau
Geschäftsführer DIQ Zert GmbH