Im Sinne des Qualitätsbegriffes streben wir stets die Zufriedenheit unserer Kunden an. Sollte es dennoch zu Beschwerden oder Einsprüchen kommen, sind diese schriftlich an die Leitung der DIQ Zert GmbH zu richten. Beschwerden bzw. Einsprüche können generell in jedem Stadium des Kundenkontaktes oder der Leistungserbringung von Dritten vorgebracht werden.
Wie in unserem Qualitätsmanagement-Handbuch festgelegt, werden Beschwerden bzw. Einsprüche erfasst, dokumentiert und direkt an die Leitung der DIQ Zert GmbH weitergeleitet und dort geprüft. Wenn möglich wird versucht Missverständnisse, Beschwerden oder Einsprüche umgehend und ohne bürokratischen Aufwand zu bearbeiten.
Ist die Beschwerde aus der Sicht der für die Behandlung der Beschwerde zuständigen Stelle unberechtigt, so wird der Beschwerdeführer über diesen Umstand, unter Beifügung einer ausführlichen Begründung, schriftlich informiert.
Kann dennoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden oder ist die Leitung der DIQ Zert GmbH vom Einspruch direkt betroffen (Interessenskonflikt), wird der Einspruch an den Beschwerdeausschuss – unter Beachtung der Regeln bzgl. der Vertraulichkeit – zur Entscheidungsfindung weitergeleitet. Der Beschwerde- bzw. Einspruchsführer wird anschließend ausführlich über die Entscheidung des Ausschusses informiert.
Aus dieser Entscheidung werden ggf. notwendige Korrektur- bzw. Vorbeugungsmaßnahmen für die Tätigkeit der DIQ Zert GmbH ergriffen.
Beschwerden und Einsprüche sind schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) an unsere unten angegebene Anschrift zu richten – oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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